Erkältungsbeschwerden, Corona, Ende der telefonischen Krankmeldung: Hier lesen bitte
Am Freitag 19.05. nur Notfallsprechsstunde von 8:30 - 11:00 für akute Erkrankungen unserer Patienten. Keine Annahme von neuen Patientinnen und Patienten (außer den vorab einbestellten). Wir vertreten keine Praxen.
Stand 01.04.2023
Arbeitsunfähigkeit
Leider (Entscheidung der Krankenkassen) ist eine telefonische Krankmeldung seit 01.04.2023 nicht mehr möglich. Fast zeitgleich endet die Maskenpflicht, weiterhin erkranken aber viele Patinentinnen und Patienten an Erkältungsinfekten und Corona.
Eine Vorstellung in der Praxis ist also ab 01.04.23 wieder zwingend erforderlich. Wir bitten Sie, bei Symtomen eines Atemwegsinfektes, weiterhin zum Schutz anderer einen Mundschutz (bevorzugt FFP2, mindestens OP-Mundschutz) zu tragen.
Masken (FFP2 / OP) und Hygiene, Behandlungspflicht und Hausrecht
Wir freuen uns weiterhin über jeden Besucher, die/der eine Maske trägt. Sei es um sich selbst zu schützen oder andere.
Sofern eine Patientin oder Patient offensichtlich infektiös scheint - egal mit welchem Atemwegsinfekt - müssen wir das Tragen einer Maske erbitten um das Infektrisiko für andere zu vermindern. Es sei denn, die Praxis ist so leer, das keine Gefahrensituation vorliegt. Falls das Tragen einer Maske nicht gewünscht ist verweisen wir hiermit bereits auf Hygienemaßnahmen und unser Hausrecht.
Eine unmittelbare Behandlungspflicht liegt nur in lebensbedrohlichen Situationen vor (z.B. arterielle Blutung oder Herzinfakt). Ansonsten können wir auf einen anderen, angemessenen Zeitpunkt verweisen. Wir würden Sie dann anrufen (Erreichbarkeit vorausgesetzt) wann eine Untersuchung für andere gefahrlos möglich scheint. Dies kann auch erst am Folgetag möglich sein.
Uns nicht bekannten Patientinnen und Patienten (Neupatienten), welche infektiös scheinen und unsere Hygienemaßnahmen nicht unterstützen werden wir eventuell bei Auslastung der Praxiskapazitäten auch keine Behandlung und Untersuchung anbieten können. Also, nicht als neue Patientin oder Patienten annehmen können. Unsere Aufgabe ist zunächst die sichere und sorgfältige Behandlung derer, für die wir bereits Hausarzt sind.
Praxissituation / Unser Vorgehen
- Bei jeglichen Erkältungsbeschwerden ohne schwere Luftnot bitten wir unsere Patienten:
- Rufen Sie möglichst zunächst an (0551 48008) oder senden eine Email. Die Helferinnen gehen mit Ihnen ein paar kurze Fragen durch. Eine telefonische Krankmeldung ist ab 01.04.2023 nicht mehr möglich (dank der Krankenkassen). Dennoch kann Ihnen eine Einschätzung gegeben werden, wann eine spontane Untersuchung am ehesten reibunglos möglich ist.
- Bei schwerer Erkrankung (Luftnot, Kreislaufprobleme, hohes Fieber):
- Versuchen Sie erst uns anzurufen. Sie erhalten rasch einen Rückruf nach den Fragen, welche die Helferinnen Ihnen stellen. Wir entscheiden dann, ob eine Einweisung nötig erscheint. Falls ja werden wir versuchen, diese für Sie zu organisieren. Ggf. organisieren wir einen Hausbesuch.
- Bei rascher Verschlechterung / massiven Problemen (Lebensgefahr): Wählen Sie umgehend die 112!
Grundsätzliche Informationen zu Corona (COVID-19 / SARS-CoV)
- Bei den meisten GEIMPFTEN verläuft Corona/COVID (Omikron 4/5) wie ein banaler Virusinfekt mit leichten Symptomen! Viele hoch infektiöse Menschen sind soger ohne Beschwerden.
- Bei UNGEIPMFPTEN sind die Verläufe weiterhin schwerer. Fast alle schwer verlaufenden Erkrankungsfälle (stationär und Intensivstation, ggf. Tod) sind ungeimpft. Die wenigen Ausnahmen sind Menschen mit schweren Vorerkrankungen.
- Nur bei schwerem Verlauf eines Infektes (egal welcher!) benötigen Sie eventuell eine stationäre Behandlung. Bitte bedenken Sie, auch ohne Beschwerden können Sie hochgradig ansteckend sein.
- Bei Erkältungsbeschwerden / Halsschmerzen erbitten wir vor Betreten der Praxis einen Schnelltest vom selben Tag. Sollten Sie nicht zuvor zu einem Testzentrum / Apotheke gehen können oder möchten können wir den test hier gegen eine Gebühr von 8 Euro durchführen.
- Sofern Sie keinen Test machen möchten: Wir bitten um Verständniss, dass wir Sie dann nicht in der Praxis warten lassen können, da wir das Risiko für uns und andere Patientinnen und Patienten nicht einschätzen können. Wir würden Sie dann anrufen, wenn eine Untersuchung direkt in einem Raum möglich ist.
- Aktuelle Informationen des RKI finden Sie hier.
Telefonsprechstunde
Wir können Sie nur zurückrufen, wenn Ihre Rufnummer stimmt und Sie erreichbar bleiben! Schalten Sie ihr Handy nicht aus! Überprüfen Sie bitte, bevor Sie auflegen, ob wir die richtige Rückrufnummer im System haben! Ansonsten verweigern wir jegliche Haftung bei erfolglosem Rückrufversuch.
Letzte Bearbeitung: 01.04.2023, 07:06
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