Stand 21.07.2024

Telefonische Krankmeldung

Die telefonische Krankschreibung ist möglich. Die Rückrufe durch unsere Ärzte werden vor allem am Nachmittag und ggf. am Folgetag stattfinden und dienen vor allem nur der kurzen Bestätigung. Eine Beratung oder Untersuchung können nur in der Praxis erfolgen.

Bedingungen der telefonischen Krankmeldung:

Masken (FFP2 / OP) und Hygiene, Behandlungspflicht und Hausrecht

Wir freuen uns weiterhin über jeden Besucher, die/der eine Maske trägt. Sei es, um sich selbst zu schützen oder andere.

Sofern eine Patientin oder Patient offensichtlich infektiös scheint - egal mit welchem Atemwegsinfekt - müssen wir das Tragen einer Maske erbitten, um das Infektrisiko für andere zu vermindern. Falls das Tragen einer Maske nicht gewünscht ist verweisen wir hiermit bereits auf Hygienemaßnahmen und unser Hausrecht.

Eine unmittelbare Behandlungspflicht liegt nur in lebensbedrohlichen Situationen vor (z.B. arterielle Blutung oder Herzinfarkt). Ansonsten können wir auf einen anderen, angemessenen Zeitpunkt verweisen. Wir würden Sie dann anrufen (Erreichbarkeit vorausgesetzt) und mitteilen, wann eine Untersuchung für andere gefahrlos möglich scheint. Dies kann auch erst an Folgetagen möglich sein.

Uns nicht bekannte Patientinnen und Patienten (Neupatienten), welche infektiös scheinen und unsere Hygienemaßnahmen nicht unterstützen, werden wir keine Behandlung und Untersuchung anbieten. Unsere Aufgabe ist zunächst die sichere und sorgfältige Behandlung derer, für die wir bereits Hausarzt sind.

Praxissituation / Unser Vorgehen

Grundsätzliche Informationen zu Corona (COVID-19 / SARS-CoV)

Telefonsprechstunde

Wir können Sie nur zurückrufen, wenn Ihre Rufnummer stimmt und Sie erreichbar bleiben! Schalten Sie ihr Handy nicht aus! Überprüfen Sie bitte, bevor Sie auflegen, ob wir die richtige Rückrufnummer im System haben! Ansonsten verweigern wir jegliche Haftung bei erfolglosem Rückrufversuch.

Letzte Bearbeitung: 21.07.2024, 09:18