Dies sind Leistungen, welche nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, da sie (in dem jeweiligen Kontext) nicht zu deren "anerkannten Leistungskatalog" gehören. Sowohl ein Hausarzt als auch ein Facharzt können diese grundsätzlich anbieten. Dies ist ein weites Feld, welches bei dem Wunsch nach Bestimmung einzelner Laborwerte beginnt und bei teuren bildgebenden Untersuchungen wie einer MRT enden kann.
Wir möchten hierzu unsere Philosophie darstellen: Jede Leistung, die wir aufgrund von Beschwerden oder Befunden bei Ihnen für medizinisch erforderlich halten, ist KEINE Leistung, welche Sie Geld kosten wird! Wenn z.B. eine ungewöhnliche Laboruntersuchung erforderlich scheint, wird sie entweder bei uns veranlasst oder Sie entsprechend überwiesen werden.
Zusammenfassend: Wir werden Ihnen von uns aus keine "IGel"-Leistungen anbieten!
Natürlich können Sie dennoch viele Dienst- und Laborleistungen über uns erhalten bzw. vermittelt bekommen, die nicht zur Abklärung einer Erkrankung oder deren Verlaufkontrolle erforderlich ist, wenn Sie etwas zusätzliches wissen möchten. Sofern hierbei Labor-Kosten entstehen werden diese Ihnen vom Labor in Rechnung gestellt werden. Wir möchten und werden hieran nicht verdienen. (Beispiele: Langzeitzucker-Wert, Vitamin-D-Bestimmung oder PSA-Bestimmung oder Belastungs-EKG ohne Herzbeschwerden).
Oft werden zusätzliche Bescheinigungen oder Beratungsleistungen von uns erbeten. Häufig zum Beispiel eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung oder Reiseimpfberatungen. Alle Bescheinigungen, welche nicht über die Krankenkassen vorgegeben sind (z.B. Arbeitsunfähigkeit) müssen tatsächlich formal als IGel-Leistung definiert werden. Wir stellen solche dann nach GOÄ in Rechnung.